Aufgrund der EU-Verordnung Nr. 260/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann die Erklärung der Mitgliedschaft im SBW leider nicht wie bisher online erfolgen, sondern es muss eure Unterschrift im Original vorliegen. Dies ist notwendig, damit wir den Förderbeitrag von eurem Konto einziehen können. Das Lastschriftverfahren ist unsere bevorzugte Zahlungsweise. Nur so können wir den administrativen Aufwand gering halten und unserem Kassenwart die Möglichkeit geben, den Zahlungsverkehr von rund 850 Fördermitgliedern ohne zusätzliches Personal zu bewältigen.
Bitte ladet den Aufnahmeantrag herunter, füllt ihn aus und schickt ihn
entweder per Post an:
Verein zur Förderung des Strecken- und Wettbewerbs-Segelfluges in Baden Württemberg e.V.
c/o Hans-Georg Berger
Zu den Schafhofäckern 138
73230 Kirchheim/Teck
oder per E-Mail an
info@sbw-foerderverein.de
Der jährliche Förderbetrag beträgt 30 €
Hinweis für Nicht-BWLV-Mitglieder:
Da häufiger Mitgliedsanträge von Mitgliedern anderer Landesverbände (also NICHT BWLV-Mitglieder) eingehen, möchten wir darauf hinweisen, dass bei der Vergabe der Flugzeuge Piloten aus dem Baden-Württembergischen Verband bevorzugt werden.
Hinweis für neue Mitglieder:
In der Vergangenheit mussten wir leider allzu oft feststellen, dass es spezielle Zeitgenossen gab, die mit dem Antrag auf Mitglied-schaft unmittelbar einen Antrag auf Flugzeugnutzung folgen ließen, um dann zum nächstmöglichen Termin wieder ihren Austritt aus dem Verein zu erklären. Dies ist nicht im Sinne des Fördergedankens. Daher sehen wir uns seit geraumer Zeit gezwungen, Förderflugzeuge erst nach drei Jahren Mitgliedschaft zu vergeben. Ausnahmen kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen genehmigen, wenn der Förderbeitrag für die fehlenden Jahre rückwirkend entrichtet wird.
Hinweis für Teilnehmer von Streckenfluglehrgängen:
Die 3-Jahres-Regelung gilt auch für die teilnehmenden Flugzeugnutzer bei Streckenfluglehrgängen. Das heißt, dass sie mindestens 3 Jahre Mitglied des Fördervereins sein müssen bzw. dass sie die Jahresbeiträge für die fehlenden Jahre rückwirkend zu entrichten haben (Aufnahmeantrag mit vordatiertem Eintrittsdatum stellen).
Hinweis für im Doppelsitzer mitgenommene Fluggäste und für Einweisungsflüge von Gast-Piloten mit gültiger Fluglizenz:
Auch Fluggäste und Gastpiloten müssen Mitglieder des Fördervereins sein bzw. müssen vor Antritt des Fluges einen Aufnahmeantrag mit unterschriebener Abbuchungserlaubnis gestellt haben.
Alternativ kann eine
Kurzmitgliedschaft beim Flugzeugverantwortlichen durch Entrichtung von 2 Jahresförderbeiträgen (60 €) erworben werden.
Wenn Sie weitere Fragen haben, schicken Sie uns einfach eine Nachricht unter
info@sbw-foerderverein.de
Der SBW
Der Verein zur Förderung des Strecken- und Wettbewerbs-Segelfluges in Baden-Württemberg e.V. (kurz SBW) hat sich zum Ziel gesetzt, den Streckensegelflug ideell und finanziell zu fördern, um dem Segelflugsport als Ganzem die ihm gebührende Anerkennung in der Öffentlichkeit und in der Sportwelt zu verschaffen.
Der Förderverein besitzt die deutschlandweit (vielleicht sogar weltweit) größte Flotte an Förderflugzeugen.
Ziele
Die Ziele des Fördervereins sind:
zu fördern und in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.